FÜR UNTERNEHMEn
Ihr Steuerberater versteht
Ihr Geschäft,
nicht nur Ihre Zahlen.
Mittelständische Unternehmen brauchen mehr als korrekte Zahlen. Wir beraten Familienunternehmen, GmbHs sowie Handwerks und Dienstleistungsbetriebe bei Steuern, Umstrukturierungen und unternehmerischen Entscheidungen. Persönlich, vorausschauend und mit einem festen Ansprechpartner in Ludwigsburg.
Unternehmen
Von der Finanzbuchhaltung bis zur Steuerstrategie begleiten wir Unternehmen jeder Größe – verlässlich, vorausschauend und auf Augenhöhe.
Beratung anfragen →- ✓ Finanz- und Lohnbuchhaltung
- ✓ Jahresabschluss & Steuererklärungen
- ✓ Betriebswirtschaftliche Beratung
- ✓ Nachfolge & Umstrukturierung
- ✓ Digitale Prozesse mit DATEV
Privatpersonen
Wir gestalten Ihre private Steuersituation optimal – von der Einkommensteuererklärung bis zur Vermögens- und Nachfolgeplanung.
Beratung anfragen →- ✓ Einkommensteuererklärung
- ✓ Vermögens- & Nachfolgeplanung
- ✓ Immobilien & Kapitalanlagen
- ✓ Erbschaft & Schenkung
- ✓ Steueroptimierung
Freiberufler
Wir beraten Freiberufler bei laufenden Steuerfragen, Abschlüssen und der passenden Struktur für eine wirtschaftlich stabile Entwicklung.
- ✓Einnahmenüberschussrechnung
- ✓Steuererklärungen
- ✓Investitionen & Abschreibung
- ✓Laufende Buchhaltung
- ✓Weiterentwicklung der Struktur
Wirtschaftsprüfung
Als Wirtschaftsprüfer in Ludwigsburg prüfen wir Jahres- und Konzernabschlüsse und erstellen fundierte Gutachten – unabhängig und sorgfältig.
Beratung anfragen →- ✓ Jahres- & Konzernabschlussprüfung
- ✓ Freiwillige Prüfungen
- ✓ Sonderprüfungen
- ✓ Unternehmensbewertung
- ✓ Gutachten & Stellungnahmen
Gestaltungsberatung
Steuern gestalten statt nur erklären
Eine Steuererklärung bildet ab, was passiert ist. Gestaltungsberatung sorgt dafür, dass das Richtige passiert. Der Unterschied ist im Mittelstand oft fünfstellig, und er lässt sich rückwirkend nicht mehr herstellen.
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel, gerechnet auf Ihre Ertragslage statt nach Faustregel
- Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für Personengesellschaften, die Gewinne im Unternehmen belassen
- Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG, mit der eine Personengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden kann
- Holdingstrukturen zur steuerbegünstigten Bündelung von Beteiligungen
- Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, um Investitionen steuerlich vorzuziehen
Ein Gespräch lohnt sich, wenn Ihr Gewinn deutlich gestiegen ist, eine größere Investition ansteht oder die Rechtsform seit der Gründung unverändert ist, während das Unternehmen gewachsen ist.

Jahresabschluss

Ein Abschluss, der der Bank standhält
Der Jahresabschluss ist für viele Unternehmen das wichtigste Dokument nach außen. Die Bank liest ihn vor der Kreditentscheidung, das Finanzamt prüft ihn, und bei einer Nachfolge ist er die Grundlage jeder Bewertung. Entsprechend erstellen wir ihn.
● Jahresabschluss nach HGB: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang
● Einnahmenüberschussrechnung für kleinere Betriebe und Freiberufler
● E-Bilanz und elektronische Übermittlung
● Offenlegung im Unternehmensregister
● Unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertungen, damit der Abschluss keine Überraschung wird
Wie umfangreich Ihr Abschluss sein muss, hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Die Schwellenwerte wurden 2024 deutlich angehoben.
Als klein gilt, wer zwei der drei folgenden Werte nicht überschreitet: 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Viele Unternehmen sind dadurch in eine kleinere Klasse gerutscht und aus der Prüfungspflicht gefallen. Ob das auf Sie zutrifft, rechnen wir nach.
Betriebsprüfung
Die Prüfung gewinnen Sie in der Vorbereitung
Wenn die Prüfungsanordnung im Briefkasten liegt, ist der Spielraum schon kleiner geworden. Die entscheidende Arbeit liegt davor: saubere Buchführung, eine belastbare Verfahrensdokumentation und die Frage, welche Sachverhalte Angriffsfläche bieten.
- Prüfung der Prüfungsanordnung auf Umfang, Zeitraum und Zuständigkeit
- Vorbereitung Ihrer Unterlagen und Ihres Teams auf den digitalen Datenzugriff
- Begleitung während der Prüfung, wir führen die Kommunikation mit dem Prüfer
- Prüfung der Feststellungen und, wo nötig, Einspruch
- Verhandlung tatsächlicher Verständigungen, wo eine Einigung sinnvoller ist als ein Verfahren
Die Finanzverwaltung greift heute digital auf Ihre steuerrelevanten Daten zu. Grundlage sind die GoBD.
Wer keine ordentliche Verfahrensdokumentation vorweisen kann, liefert dem Prüfer einen Ansatzpunkt,
der sich später schwer entkräften lässt. Wir prüfen diesen Punkt, bevor jemand anderes ihn prüft.
Umstrukturierung

Struktur ändern, ohne stille Reserven aufzudecken
Eine Umstrukturierung kann steuerneutral ablaufen oder eine erhebliche Steuerlast auslösen. Der Unterschied liegt in der Gestaltung und in der Einhaltung von Fristen, die nach dem Umwandlungssteuergesetz mehrere Jahre laufen.
● Einbringung eines Einzelunternehmens oder Betriebs in eine GmbH
● Formwechsel zwischen Kapital- und Personengesellschaft
● Aufbau einer Holding über bestehenden Gesellschaften
● Spaltung, um Geschäftsbereiche oder Immobilien zu trennen
● Vorbereitung eines Verkaufs oder einer Nachfolge durch die passende Struktur
Nach einer Einbringung läuft eine mehrjährige Sperrfrist. Wer die entstandenen Anteile in dieser Zeit veräußert, löst rückwirkend eine Besteuerung aus. Zu jeder Umstrukturierung gehört deshalb eine Planung, die den Zeitraum danach mitdenkt und nicht am Notartermin endet.
